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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Appentura AG («Appentura») betreibt eine Onlineplattform zur Erstellung von Überraschungen in Form von Erlebnissen. Die dabei zur Auswahl stehenden Leistungen werden durch Dritte («Anbieter») angeboten, Appentura agiert lediglich als Vermittler, der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung Appentura und für darüber vermittelte Leistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Produkte/Terminologie

  1. Appentura bietet die Möglichkeit, Erlebnisgeschenke aus einer oder mehreren Aktivitäten (Freizeitaktivitäten, Verpflegung, Events) zu erstellen. Dabei agiert Appentura einzig als Vermittler der beschriebenen Leistungen und führt selber keine Aktivitäten durch. Ein Erlebnisgeschenk findet zu einem spezifischen Termin statt, welches beim Einlösen des Geschenks durch den Empfänger bestimmt werden kann.
  2. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Appentura allgemein verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
    • Erlebnisgeschenk: Gesamtes Erlebnis bestehend aus 1 oder mehreren Aktivitäten
    • Aktivitäten: Freizeitaktivitäten, Besuch von Sehenswürdigkeiten, Verpflegung, Events
    • Anbieter: Anbieter von Aktivitäten
    • Kunde: Käufer oder Empfänger eines Erlebnisgeschenkes
    • Käufer: Person, welche das Erlebnis auf der Plattform von Appentura kreiert und in der Regel einem Empfänger schenkt.
    • Empfänger: Person, welche das Erlebnisgeschenk erhält und einlösen wird.

Kreieren/Kaufen von Erlebnissen

  1. Der Käufer kann sich Vorschläge von Aktivitäten generieren lassen oder frei in der Datenbank suchen. Die Auswahl der Aktivitäten liegt in jedem Fall beim Käufer.
  2. Appentura stellt Aktivitäten zur Auswahl, die von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden können. Nach der Terminbestätigung des Empfängers wählt Appentura den passendsten Anbieter für das bestmögliche Erlebnis für den Empfänger. Wünsche für bestimmte Anbieter können in den Bemerkungen erfasst werden und werden wenn möglich berücksichtigt. Der Entscheid für einen Anbieter bleibt aber in jedem Fall bei Appentura.
  3. Die angezeigten Preise gelten für die Basisdienstleistungen einer Aktivität. Manche Angebote bieten Zusatzoptionen (z. B. Fotoservice oder XL-Angebot). Der Gesamtpreis eines Erlebnisses setzt sich aus dem Total der gewählten Aktivitäten und allenfalls der gewünschten Optionen zusammen.
  4. Die Aktivitätsbeschreibungen sowie die verwendeten Fotos sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die tatsächliche Ausführung kann davon abweichen, bleibt in ihrem Wert jedoch identisch.
  5. Die Inhalte der Aktivitätsbeschreibungen sowie die Abläufe einer Aktivität können Änderungen unterliegen. Appentura ist jedoch ständig bemüht, die präsentierten Aktivitäten korrekt und möglichst genau zu beschreiben.
  6. Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Aktivitäten dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
  7. Beim Kauf eines Erlebnisgeschenks hat der Kunde vor Absenden der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche gewählte Artikel und die Anzahl Teilnehmer nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Wenn der Kunde nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB den Button «Kaufen» klickt, gibt er ein verbindliches Angebot an Appentura ab. Nach Abgabe der Bestellung und somit des Angebots erhält der Kunde eine Bestellbestätigung. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
  8. Vor der Terminwahl des Empfängers und der Buchung der Aktivitäten beim Anbieter ist ein Austausch der Aktivitäten im selben Gegenwert (Totalwert des Erlebnis) möglich.
  9. Ein Erlebnis muss vor der Durchführung komplett bezahlt sein.
  10. Promocodes haben einen bestimmten Wert und ein Ablaufdatum. Solange gültig können die Promocodes beim Bezahlen eines Abenteuers eingelöst werden. Der Wert von Promocodes können weder aufgeteilt, noch ausbezahlt oder an bereits gekaufte Erlebnisse angerechnet werden.

Einlösen

  1. Der Empfänger braucht während dem ganzen Erlebnis ein Smartphone oder Tablet mit einer aktiven Internetverbindung, um die Anweisungen für das persönliche auf der Appentura WebApp lesen zu können. Allfällige Verbindungskosten sind durch den Empfänger zu tragen. Während dem Erlebnis hat der Empfänger die Möglichkeit, bei Fragen die Appentura Hotline zu kontaktieren.
  2. Durch den Aufruf der Internetadresse des persönlichen Erlebnis kann der Empfänger einen Termin auswählen. Ist der gewünschte Termin z. B. aufgrund saisonaler Einschränkungen oder wegen Öffnungszeiten der Anbieter nicht möglich, weist Appentura auf diese Einschränkungen hin und der Kunde kann einen neuen Termin wählen.
  3. Nach Festlegung des Termins übernimmt Appentura die Buchung der Aktivitäten direkt mit den Anbietern. Der/die Teilnehmer werden über die Voraussetzungen und benötigte Kleidung/Ausrüstung für das Erlebnis informiert. Sollte der Teilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllen, schlägt Appentura ein gleichwertiges Erlebnis vor und spricht sich dazu allenfalls mit dem Käufer ab.
  4. Die Durchführung der angebotenen Aktivitäten obliegt alleine den Anbietern. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der jeweiligen Aktivität kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Anbieter zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche stellt keine Leistungspflicht von Appentura dar. Appentura ist also Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Appentura hat daher auch keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Aktivitäten. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter finden ausschliesslich die AGB oder weitere Vertragsgegenstände des jeweiligen Anbieters Anwendung.
  5. In manchen Fällen ist es möglich, dass Leistungen bis zu einem gewissen Wert bezogen werden können (z. B. Konsumation in einem Restaurant im Wert von maximal CHF 50.-). In jedem Fall wird der Empfänger in der Appentura Webapp vor Ort auf den Anspruch hingewiesen.
  6. Zusätzliche Leistungen können unabhängig von Appentura direkt beim Anbieter bezogen und durch den Empfänger bezahlt werden.
  7. Ist der Empfänger mit der Leistungserbringung eines Anbieters nicht zufrieden bitten wir ihn, uns dies direkt mit einer genauen Beschreibung zu melden. So können wir die Qualität der Anbieter, der Aktivitäten und auch die passenden Beschreibungen allenfalls verbessern oder ersetzen. Eine Vergütung ist ausgeschlossen.
  8. Die Identifikation des Empfängers gegenüber dem Anbieter erfolgt durch einen Ausweis oder durch ein Reservationscode (ggf. Ticket), welches in der Appentura WebApp zum entsprechenden Zeitpunkt erscheint.
  9. Sofern nicht ausdrücklich auf einer Aktivität anders geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort, die Rückreise, der Transfer zwischen Aktivitäten während dem Erlebnis sowie allfällige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind durch den Kunden selbst zu tragen.
  10. Appentura führt den Empfänger mit Anleitungen, Hinweisen und Adressen Schritt um Schritt durch sein persönliches Erlebnis. Der Empfänger ist in jedem Fall selber verantwortlich, dass er Verkehrsregeln beachtet und im Besitz der benötigten Ausweise beim Führen eines Fahrzeugs oder Ticket/Abonnement bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist.
  11. Erscheint der Teilnehmer nicht zum Erlebnis oder zu einer einzelnen Aktivität, verfällt der Anspruch auf die entsprechenden Leistungen ersatzlos. Bei Verhinderungen oder Zwischenfällen hat der Empfänger die Appentura Hotline frühestmöglich zu kontaktieren. Wir bemühen uns in diesem Fall um eine Stornierung oder Verschiebung der Aktivitäten, können dies aber nicht garantieren.
  12. Für eine Verschiebung des Erlebnis durch den Empfänger verrechnet Appentura keine Gebühren. Mögliche Storno- oder Verschiebungsgebühren von Drittanbietern muss Appentura dem Empfänger allerdings weiterverrechnen. Bei Verhinderung hat der Empfänger deshalb die Appentura Hotline frühestmöglich zu kontaktieren.
  13. Die Erlebnisse sind vor der Terminwahl durch den Empfänger grundsätzlich übertragbar, sofern der neue Inhaber die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses erfüllt. Zu beachten gilt auch, dass das Erlebnis vom Käufer speziell für den Empfänger ausgewählt wurde und dem neuen Inhaber möglicherweise nicht gefällt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Bei einer Übertragung eines Erlebnisses ist der ursprüngliche Empfänger verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis

  1. Die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung voraus (z. B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen sind in den Aktivitätsbeschreibungen enthalten und sind bei der Terminauswahl durch den Empfänger nochmals zu bestätigen.
  2. Manche Aktivitäten unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, ist dies auf den Aktivitäten beschrieben. Sollte eine Aktivität aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar und kein gleichwertiges Ersatzangebot möglich sein, wird das ganze Erlebnis verschoben. Wir kontaktieren dazu frühestmöglich den Empfänger über die bei der Terminauswahl angegebene Mailadresse. Appentura kommt bei Terminverschiebungen nicht für Aufwendungen oder Schäden (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Ferienbezug) auf.

Ausfall eines Erlebnisses

  1. Bei Erlebnissen, bei denen z. B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich Appentura und die Anbieter der Aktivitäten das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Das Erlebnis-Ticket behält in diesem Fall seine Gültigkeit. Sollte das genannte Angebot (mit den explizit genannten Objekten/Personen) gar nicht mehr durchführbar sein, kann der Käufer ein Erlebnis mit dem selben Wert erstellen oder der Kaufpreis wird zurückerstattet.
  2. Weitergehende Ansprüche gegen Appentura z. B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, usw.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses ausgeschlossen.

Haftung

  1. Die Haftung von Appentura für alle Arten von Schäden, seien dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folgeschäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
  2. Appentura haftet nicht für Leistungen, welche Anbieter nicht oder nur ungenügend erfüllen, es sei denn, es wurden im Angebot offensichtlich unwahre oder unrichtige Angaben gemacht, welche essentielle Bestandteile des Erlebnisses waren.

Rücktritt durch Appentura

  1. Beim Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch Appentura erhält der Käufer bzw. der Empfänger den bezahlten Kaufpreis umgehend zurück. Der Käufer bzw. Empfänger hat auch das Recht, ein gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Appentura zu buchen.
  2. Weitergehende Ansprüche gegen Appentura, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig und damit unwirksam, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind, in rechtlich zulässiger Weise, so auszulegen bzw. zu ersetzen, wie es dem angestrebten wirtschaftlichen Vertragszweck am ehesten entspricht.

Datenschutz

Kundendaten werden nur soweit nötig an die Anbieter weitergeben. Angaben und Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an unbeteiligte Dritte herausgegeben.

Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung von Appentura geändert werden. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).

Appentura AG
An der Wiege 12
86450 Altenmünster
DEUTSCHLAND

Stand: Juni 2019